Geschrieben von Jürgen M.Aber (Berufs-) Feuerwehrleute fallen leider nicht unter diese Regelung. Das sind ja keine Landesbeamte.
(...)
Gibt es ähnliche Regelungen auf kommunaler Ebene?
Ich habe mir erklären lassen, dass das Landesbeamtengesetz auch für die kommunalen Beamten gilt, so dass Feuerwehrbeamte die genannten Leistungen von der Kommune bekommen.
Geschrieben von Jürgen M.Angehörige von Freiwilligen Feuerwehren werden dadurch auch nicht unterstützt.
Das stimmt aber wohl so.
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