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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaNRW: Land hilft verletzten Beamtinnen und Beamten bei Schmerzensgeldansprüchen3 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW829062
Datum07.04.2017 17:29      MSG-Nr: [ 829062 ]1128 x gelesen

Geschrieben von Jürgen M.Aber (Berufs-) Feuerwehrleute fallen leider nicht unter diese Regelung. Das sind ja keine Landesbeamte.

(...)

Gibt es ähnliche Regelungen auf kommunaler Ebene?


Ich habe mir erklären lassen, dass das Landesbeamtengesetz auch für die kommunalen Beamten gilt, so dass Feuerwehrbeamte die genannten Leistungen von der Kommune bekommen.

Geschrieben von Jürgen M.Angehörige von Freiwilligen Feuerwehren werden dadurch auch nicht unterstützt.

Das stimmt aber wohl so.

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 07.04.2017 16:18 Jürg7en 7M., Weinstadt
 07.04.2017 17:29 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 08.04.2017 13:15 Pete7r S7., Köln

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