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RubrikKommunikationstechnik zurück
ThemaLandesweite Einführung der digitalen Alarmierung in RLP - next?58 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP829521
Datum24.04.2017 14:50      MSG-Nr: [ 829521 ]9615 x gelesen

Gemeinde- und Städtebund RLP:Seit 2010 ist dieses Thema virulent und hat bei den Feuerwehren und in den Kommunen für viel Gesprächsstoff gesorgt. Jetzt endlich bahnt sich nach langen Anläufen eine abschließende Regelung an. Es herrscht durch die Aussagen des Innenministeriums Klarheit über die voraussichtlichen Gesamtkosten und deren Aufteilung sowie den Ablauf des Roll-outs.
Danach wird in 8 Teilabschnitten (Landau, Kaiserslautern, Bad Kreuznach, Trier, Koblenz, Montabaur, Rheinhessen, Ludwigshafen) das digitale Alarmierungsnetz errichtet und in Teilen in Betrieb genommen. Bis 2020 soll die Angelegenheit abgeschlossen sein.
Das große Problem war dabei die Laufzeit des Vertrages mit der Netzbetreiberfirma Swissphone bis Ende Oktober 2017. Bis zu diesem Zeitpunkt werden nur 2 der 8 Roll-outs abgeschlossen sein. Eines jedoch hat der bis auf 5 Standorte abgeschlossene Aufbau für den Bereich von Landau ergeben: Eine gesicherte Kostenübersicht und die Gewissheit, dass die digitale Alarmierung gut funktioniert. Denn der Teilbetrieb wurde im Januar erfolgreich abgeschlossen. Der Probebetrieb an 76 von 81 Standorten zeigt die Funktionssicherheit des Systems.
Nach den jetzigen Erkenntnissen wird die Errichtung des digitalen Alarmierungsnetzes mit ca. 20,5 Mio. im Plan von 20,8 Mio. bleiben. Denn eingerechnet in diesen Betrag sind auch die Projektrisiken bis 2020, so z. B. die Verdopplung der Anzahl der Masten von ca. 350 auf voraussichtlich 700. Allerdings setzt dies voraus, dass die Kommunen sich bei gewissen technischen Voraussetzungen bewegen. Dies gilt beispielsweise für den Umbau von Blitzschutzanlagen oder die Zurverfügungstellung von Grundstücken oder Gebäuden für die Masten. Wird dies einvernehmlich von den Kommunen und dem Land bzw. den beauftragten Unternehmen erledigt, werden die Kosten wie folgt verteilt: Von den 20,8 Mio. für die Errichtung des digitalen Alarmierungsnetzes übernehmen Land und Kommunen je 29,165%. Die anderen Kostenträger (Krankenkassen) übernehmen einen Anteil von 41,67%. Auf diese Beteiligung hat der GStB gedrängt. Das Verhandlungsergebnis des Landes ist deshalb akzeptabel, weil im Betrieb, der jährlich mit 1,45 Mio. zu Buche schlägt, die Kostenträger im Verhältnis der Alarmierungen mit 58,33% den größten Teil der Kosten übernehmen.
Bei der Beschaffung der Endgeräte zeichnet sich ein vertretbarer Kompromiss ab. Hier sind die Kostenträger des Gesundheitswesens außen vor. Land und Kommunen wollten sich die Kosten von derzeit ca. 50.000 digitalen Funkmeldeempfängern teilen. Diese Teilung sollte auf der Basis eines ausgewählten Gerätes erfolgen.
Die technische Entwicklung hat hier jedoch eine breite Palette von Funkmeldeempfängern ermöglicht, von denen das Land 5 auf der Basis eines 82 -Anteils für die Kommunen mit beschaffen möchte. Daraus ergibt sich auf Basis der ursprünglichen Kostenplanungen jedoch nur ein Beschaffungsvolumen von ca. 39.000 Funkmeldeempfängern.
Für die restlichen etwa 10.000 Funkmeldeempfänger werden eine ergänzende Ausschreibungslösung und eine Fördermöglichkeit aus Feuerschutzsteuermitteln angestrebt.
Trotz aller Kommunikationsprobleme zwischen den Beteiligten wäre das eine Lösung, die den ursprünglichen Intensionen in der Sache entspricht. Wegen der Bestellung der Endgeräte stehen noch Gespräche mit dem Anbieter Swissphone aus. Es zeichnet sich aber ab, dass die Gewährleistungsfrist hierfür erst beginnt, wenn der Anbieter ausliefert, also je nach Roll-out 2017, 2018, 2019, 2020. Dies erleichtert auch mit Blick auf den Roll-out in den Regionen die dortige Haushaltsplanung der Gemeinden. Der Ansatz ist erst dann im Haushalt zu verankern, wenn der Roll-out in der jeweiligen Region umgesetzt wird. Der Fördersatz je Gerät beträgt ca. 80 . Es ist deshalb wichtig, bereits heute die Bestellung der Endgeräte zu klären. Wegen der umfangreichen technischen Unterschiede muss deshalb genau evaluiert werden, wo technisch aufwendige Geräte und wo eher einfache Geräte aufgrund der unterschiedlichen Bedingungen erforderlich sind. Der Anspruch Das Beste ist mir gerade gut genug! führt zu Verteuerungen, die die Kommunen zu tragen haben.
Im Mittel der notwenigen Gerätetypen, die von Swissphone angeboten werden, und den Anforderungen an diese Geräte liegt die Förderung bei etwa 50 % wie ursprünglich angedacht. Nochmals: Auch fehlende Unterstützung bei der Umrüstung von Blitzschutzgeräten oder Zurverfügungstellung von Gebäuden oder Grundstücken verteuert die Sache bei allen Kommunen. Hier ist im Sinne des Brandschutzes Solidarität angesagt.
Fazit: Dieses Ergebnis ist aus unserer Sicht vertretbar. Es gibt eine klare Kostenregelung bezüglich der Netzerrichtung. Die Kosten für den Betrieb sind vernünftig zwischen den Kommunen und den Kostenträgern aufgeteilt. Durch die ergänzende Förderung für evtl. ansonsten nicht förderbare weitere 10.000 Funkmeldeempfängern ist auch die ursprüngliche Intension der kommunalen Spitzenverbände auf eine 50/50 Regelung in dieser Angelegenheit bei durchschnittlicher Förderung pro Gerät von ca. 80 gewahrt.


"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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 24.11.2016 15:08 ., Bad Bergzabern
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