1. Rüstwagen
2. Rettungswache
Eigentlich, weil sich das Angebot an die Aufgabenträger in RLP richtet.
Versuchen würde ich es, bei dringendem Bedarf, allerdings trotzdem. Denn die Anzahl der Aufgabenträger in RLP, die einen RW nach FwVO vorhalten müssen, abzüglich derer, für die ein Fahrzeug diesen Alters eher nicht in Frage kommen wird, ist nun wirklich nicht besonders groß.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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