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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Vereinsmitgliedschaft JF | 18 Beiträge | ||
Autor | Anne8tte8 S.8, Griesheim / Hessen | 829680 | ||
Datum | 28.04.2017 11:29 MSG-Nr: [ 829680 ] | 799 x gelesen | ||
Geschrieben von Darre H. Wenn ihr gemeinnützig seit, muss Förderung der JF in Satzung stehen, ansonsten dürftet ihr sie formal-juristisch gar nicht fördern. Richtig. Die Arbeit der JF wird natürlich untestützt, z.B. werden Ausrüstungsgegenstände beschafft, Ausbildungswochenenden finanziert usw. Es gibt aber trotz allem Leistungen, die nur für Vereinsmitglieder abgerechnet werden können. Es ist schon alles gesagt worden. Nur noch nicht von jedem... | ||||
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