Hallo,
Geschrieben von Volker L.... Das ist ja per Definition bei einer F0-Bauweise nicht gegeben.
Das war doch keine Frage sondern eine Behauptung, also müsstest Du die Definiton ja kennen.
Geschrieben von Volker L.Genau das ist für mich die Frage, wer höchstricherlich das definiert hat.
Dazu brauchts keinen Höchstrichter, weil es im Gesetz steht und auch die Höchstrichter sich ans Gesetz halten.
Art. 30 BayBO (und vgl. § der MBO) stellt im Regelfall keine Anforderung an den Feuerwiderstand des Dachs, also warum sollten ausgerechnet Nagelplattenbinder feuerwiderstandsfähig ausgeführt werden? Dort, wo Anforderungen an den Feuerwiderstand des Daches gestellt werden, betreffen sie nicht nur die Tragkonstruktion sondern auch den Raumabschluss und spiegeln somit die Umsetzung des Schutzziels "Vorbeugung einer Ausbreitung von Feuer und Rauch" wider.
Die Landesbauordung ist das "Standardbrandschutzkonzept", schlüssig und mit aufeinander (je nach Gebäudeklasse und ggf. Nutzung) abgestimmten Anforderungen. Hält man die Bauordnung ein, dann gelten auch die Schutzziele als eingehalten.
Anders sieht es vielleicht bei geregelten Sonderbauten aus, aber da werden dann z.B. in der VkV oder VStättV oder auch in der TB IndBauRL explizite Anforderungen gestellt.
Die meisten Discounter sind aber ungeregelte Sonderbauten, also somit im Geltungsbereich der LBO und somit auch ohne Feuerwiderstandsanforderung an die Dächer.
Wenn man sich eine Synopse der alten und neuen Bauordnungen ansieht, dann ist auch klar erkennbar, in welche Richtung der Wille des Gesetzgebers bezüglich Feuerwiderstand der Dächer geht.
Geschrieben von Volker L.Die Darlegung des Kollegen H. dass wirksame Löscharbeiten ausreichend sind, wenn die Nachbarschaft geschützt wird ist interessant. Ist das irgendwo rechtssicher so formuliert?
Glaubst Du etwa, die Fachkommission Bauaufsicht, die fachliche Vertreterversammlung der Gesetzgeber, veröffentlicht etwas, ohne dass es baurechtlich abgesichert ist?
Nur, weil ein paar Discounter nach dem Vollbrand eingestürzt sind, haben ein paar Feuerwehrler mit Realitätsverlust aufgrund einseitiger Freizeitgestaltung wohl Pipi in der Hose ;-)
Wenn die genauso laut und plakativ und präsentativ gegen die Wasserverschwendung durch wirkungslosen Begießen des Vollbrandes von oben mit missbräuchlich verwendeten Hubrettungsgeräten vorgehen würden oder genauso laut nach Tempo 100 auf Autobahnen und Tempo 80 auf Landstraßen schreien würden, wäre weitaus mehr Umweltschutz und Sicherheit produziert als mit der (unbegründeten) Hetzjagd auf Nagelplattenbinder. Interessant, dass man sich hier voll auf die Discounter einschießt, nach Werkstätten, Lagergebäuden, landwirtschaftlichen Gebäuden, die zu Hauf mit Nagelplattenbidern gebaut werden, kräht aber kein (roter ;-)) Hahn? Lustig, gell?
Grüßla,
FP
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