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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzfahrt mit/ ohne Sonder,- Wegerecht # | 113 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 829775 | ||
Datum | 02.05.2017 22:32 MSG-Nr: [ 829775 ] | 7083 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas A. Bei uns ist angeordnet IMMER solang nichts anderes gesagt wird im Einsatz mit Blaulicht zu fahren. Da dieser Punkt noch nicht aufgegriffen wurde: Ich halte das für falsch. Wenn wir als normaler Verkehrsteilnehmer unterwegs sind, sollten wir auch kein Blaulicht verwernden. Das verwäscht zum einen die Wirkung des Blaulichts, zum anderen ist es in vielen Situationen irreführend, weil andere Verkehrsteilnehmer die Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten erwarten. Ich habe den entsprechenden Kommentar jetzt nicht griffbereit, aber das warten an roter Ampel mit Blaulicht wurde aus diesen Gründen auch schon für unzulässig erklärt! Blaulicht grundsätzlich nur, wenn ich auch die Absicht habe Wegerechte einzufordern (sprich: ich das Horn zuschalten werde, wenn andere mir im Weg sind). Oder wenn ich die Inanspruchnahme von Sonderrechten anzeigen will (in eine eigentlich verbotene Richtung abbiegen, gegen die Einbahnstraße fahren o.ä.) | ||||
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