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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzfahrt mit/ ohne Sonder,- Wegerecht | 113 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 829786 | ||
Datum | 03.05.2017 09:22 MSG-Nr: [ 829786 ] | 6365 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian B. Das genaueste Lagebild hat zu dem Zeitpunkt immer noch der Disponent der Leitstelle. Entsprechend eines Stichwortes und der da hinterlegten Alarmordnung alarmiert er. Wenn Ast auf Straße gemeldet wird, gehe ich auch erst einmal von dem Meldebild aus. Da brauche ich als Gruppenführer nichts entscheiden. Die Einzelfallentscheidung wird halt unterschiedlich frei gegeben. Wo in Großstadt A die Einsatzfahrt ohne Sonderrechte Stunden dauert oder im Flächenlandkreis die Leitstelle nicht weiß das Bauer Huber am Arsch der Welt wohnt, liegt es am Einsatzleiter vor Ort solche Entscheidungen zu treffen. Mit dem "Bundesgesetz zur Regelung des Wegerechts der Feuerwehr im Einsatz" kommen wir da leider nicht weiter. Und was ein Ast auf Straße ist, gab und gibt es leider gewaltige Unterschiede in der Beurteilung. Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | ||||
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