Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Einsatzfahrt mit/ ohne Sonder,- Wegerecht | 113 Beiträge |
Autor | Kevi8n M8., Kronshagen / Schleswig-Holstein | 829819 |
Datum | 03.05.2017 22:21 MSG-Nr: [ 829819 ] | 5861 x gelesen |
Straßenverkehrsordnung
Straßenverkehrsordnung
Geschrieben von Oliver S.Wenn man dabei eine rote Ampel ignorieren will, ist Blaulicht und Horn deshalb einzuschalten, damit die anderen Verkehrsteilnehmer erkennen können, was ihr vorhabt. Das Recht dazu hättet ihr auch ohne Sondersignal, Vorraussetzung ist die Dringlichkeit. Im Falle eines Unfalls bei Rotlichtverstoß mit Sondersigal wird regelmäßig überprüft, ob die Überschreitung der StVO mit der nötigen Sorgfalt geschehen ist, was durch Einschalten der Signalanlage sowie Fahren im Schritttempo geschehen kann. Interessant ist, dass die von der Rechtsprechung verlangte Benutzung von Blaulicht und Horn bei Überquerung einer roten Ampel so gar nicht im Gesetz steht, allenfalls sehr indirekt.
Wobei das Überqueren einer roten Ampel ein ungünstiges Beispiel für §35 STATT §38 ist.
Ist die Ampel für dich rot, und es kommt kein Querverkehr, reichen Sonderrechte aus §35 aus (die tatsächlichen Vorraussetzungen für deren Anwendungen natürlich vorausgesetzt). Du bist damit von der Pflicht, an der roten Ampel zu halten, befreit. Dazu wäre aus dem § 35 selbst grundsätzlich weder Horn noch Blaulicht verpflichtend, auch wenn es über die Verwaltungsvorschrift angeraten wird.
Wenn an der für Dich roten Ampel Querverkehr kommt, interessiert den (rechtlich gesehen!) aber nicht, ob DU von den Vorschriften der StVO gem. § 35 befreit bist. Er hat ja grün. Wenn Du also willst, dass er anhält und Dich vorbeilässt, musst Du § 38 in Anspruch nehmen (die tatsächlichen Vorraussetzungen für dessen Anwendungen natürlich auch vorausgesetzt) und mit Blaulicht UND Horn anordnen, dass der Querverkehr freie Bahn zu schaffen hat.
Faktisch bleibt das Ergebnis gleich, die Feuerwehr fährt mit Lalü (vorsichtig!) bei rot in die Kreuzung rein, der Querverkehr hält. Allerdings nicht, weil er bloß erkannt hat, was die Feuerwehr vorhat und nett ist, sondern weil er freie Bahn schaffen muss. Und das ist für die rechtliche Bewertung, falls es doch zu einem Unfall kommt, nicht ganz unwichtig.
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| 02.05.2017 08:11 |
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., Morbach | |