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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | 200 neue LF-KATS im Jahr 2016? | 104 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 829894 | ||
Datum | 06.05.2017 11:19 MSG-Nr: [ 829894 ] | 11260 x gelesen | ||
Guten Tag Geschrieben von Matthias T. Soweit ich weiß soll oder darf man nichts am Aufbau ändern. Oder habe ich da was falsch verstanden? Dazu etwas mehr ( ob das aber Presslufthörner betrifft ? ): -> BBK " Formänderungsverfahren " Die vom Bund zur Verfügung gestellten Fahrzeuge werden seitens der Fahrzeugtechnik sowie der Fahrzeugausstattung als funktionale Einsatzfahrzeuge konzipiert und ausgestattet. Evtl. nach schriftlicher Zustimmung durch das BBK: Hierzu ist vor der Durchführung der Veränderungen mittels eines Formänderungsantrages schriftlich die Zustimmung des BBK zu beantragen. Wichtig: Dem Bund entstehen durch die Veränderung am Fahrzeug keine Kosten und Folgekosten, Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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