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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzfahrt mit/ ohne Sonder,- Wegerecht | 113 Beiträge | ||
Autor | Adri8an 8R., Utting / Bayern | 829917 | ||
Datum | 07.05.2017 08:25 MSG-Nr: [ 829917 ] | 5113 x gelesen | ||
Geschrieben von Sascha E. Nur möchte ich nicht, dass jeder Sondersignalfahrer von vorhinein eine Schuld trägt. Wer sich einmal durch Urteile mit "Blaulichtbeteiligung" durchliest entdeckt auch solche wo Blaulichtfahrer freigesprochen werden. Diese kann man leider in der Presse nicht so gut verwursten. Ich habe als Bürger durchaus Interesse daran, dass meine schwangere Frau nicht ungestraft an grüner Ampel vom 14t-HLF abgeräumt wird. Ist das jetzt Grundschuld oder schlicht gravierend verzerrtes Selbstbild? "Erbschuld" hat übrigends auch kein Gruppenführer, Jugendwart, Kommandant, Leiter Atemschutz etc. Solange er seinen Job ordentlich ausführt braucht er nichts fürchten. Wir müssen uns nur die Frage gefallen lassen ob unser Handeln für die Mehrheit der Bürger positiv oder negativ war. Die Gerichte verpassen allerdings in diesem Bereich selbst bei gravierenden Verstößen oft nur ein blaues Auge. Da gibt es andere Rechtsbereiche wo Richter deutlich härter zuschlagen. Viele Grüße Adrian Dieser Beitrag stellt einen Auszug meiner aktuellen Meinung dar. Diese muss nicht zwangsläufig mit der offiziellen Meinung meiner Dienststelle/HiOrg korrelieren. Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Adrian R. [07.05.17 08:31] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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