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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzfahrt mit/ ohne Sonder,- Wegerecht | 113 Beiträge | ||
Autor | Jörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW | 829984 | ||
Datum | 10.05.2017 10:44 MSG-Nr: [ 829984 ] | 4921 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian K. Mir fehlt da aber das "wenn höchste Eile geboten ist". Bei Menschenleben kaum zu verneinen, schwere Gesundheitsschäden dito, aber bei Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder der Rettung bedeutender Sachwerte kann man das kaum so pauschal bejahen.Hier müsste man, überspitzt formuliert, die im Durchschnitt 10x höhere Gefährdung der Gesundheit der Einsatzkräfte und er sonstigen Verkehrsteilnehmer allein durch die Fahrt mit Sondersignal dem Erhalt der Werte gegenüberstellen. | ||||
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