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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzfahrt mit/ ohne Sonder,- Wegerecht | 113 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 830009 | ||
Datum | 11.05.2017 13:27 MSG-Nr: [ 830009 ] | 4541 x gelesen | ||
Geschrieben von Jörg E. J. 2.) Es Fahrradfahrer ohne Licht oder Fußgänger geben kann. Mit dieser Begründung ist jegliche Einsatzfahrt obsolet. Damit sind wir in England ca 1890, wo gesetzlich vorgeschrieben war, das ein Fussgänger mit Handlampe vor einem Automobil zu laufen hatte, um Unfällen vorzubeugen. Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | ||||
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