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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Änderung Atemschutz Untersuchung ab 50 Jahre | 17 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 830022 | ||
Datum | 11.05.2017 22:32 MSG-Nr: [ 830022 ] | 3126 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian W.
Die DGUV-I 250-428 "Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Grundsatz G26" sieht immer noch eine Wiederholung nach 36 Monaten bei unter 50 Jährigen vor und bei über 50 Jährigen nach 12 Monaten. DGUV-I 250-428 Keine Ahnung bei was für einem Arzt dein Vater gewesen ist, Ermessensspielraum gibt es nur beim Verkürzen des Untersuchungsintervalls bei gesundheitlichen Einschränkungen die eine häufigere Nachuntersuchung sinnvoll und notwendig erscheinen lassen. Eine Verlängerung des Intervalls kann der Arbeitsmediziner nicht entscheiden. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.
Geändert von Daniel H. [11.05.17 22:32] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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