Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Einsatzfahrt mit/ ohne Sonder,- Wegerecht | 113 Beiträge |
Autor | Matt8hia8s K8., Rottenburg / Baden-Württemberg | 830102 |
Datum | 15.05.2017 07:55 MSG-Nr: [ 830102 ] | 4494 x gelesen |
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Geschrieben von Jörg E. J.
Als Maschinist bestehe ich immer auf dem Signalhorn, denn lieber habe ich im Zweifel das Wegerecht, als wenn etwas passiert und im nachhinein war das Horn nicht an.
Genau - denn wenn es anschließend mal wieder eine Diskussion über den Sinn des Horns nachts auf unbefahrenen Straßen gibt, ficht es Dich nicht an!
Erstens ficht es mich wirklich nicht an. Es geht an die Gemeinde und die soll dazu Stellung nehmen und wenn sie will, den Kommandanten darüber informieren. Es steht der Gemeinde und dem Feuerwehrkommandanten natürlich frei, mich wegen Unbelehrbarkeit als Fahrer eines Feuerwehrfahrzeuges auszuschließen; dann sitz ich halt öfter auf der rechten Seite und ordne trotzdem Horn an. Mal schauen, ob sie auch die Bestellung zum GF rückgängig machen.
Ich bin im öffentlich Dienst in der Strafverfolgung. Oberste Maxime: Eigenschutz geht vor. Und das gilt auch in der Feuerwehr.
Geschrieben von Jörg E. J.
Wie haben die Einsatzkräfte eigentlich mit der Anordnung umzugehen, nachts Rücksicht zu nehmen und mit weniger Horn zu fahren? In meiner Wohngegend (30-km/h-Zone mit Rechts-vor-Links-Regelung) fahren die Einsatzfahrzeuge nach dem Einbiegen von der Hauptstraße ziemlich zügig (50-60 km/h) OHNE Horn, obwohl die Einmündungen überwiegend unübersichtlich sind.
Die Anweisung der Gemeinde ist dann schön formuliert. "Rücksicht nehmen" heißt, das man selbst keine Anweisung trifft, sondern die Verantwortung nach unten delegiert. Rücksicht nehmen heißt dann für mich, im Zweifel mit Horn. Glaubst Du, wenn ein Strafgericht urteilt, dass Du als Fahrer scheiße gebaut hast, dass die Gemeinde, dann ihre Ersatzpflicht als Dienstherr erfüllt. Die stellen sich hin und sagen, dass das Strafgericht grob fahrlässiges Handeln sieht, und das sie bei grober Fahrlässigkeit keinen Ersatz leisten müssen. Du stehst also allein. Und was kann passieren wenn Du die ganze Strecke mit Horn fährst?
Wenn nix passiert, dann kommt höchstens ein Anschiss.
Wenn was passiert, dann warst Du höchstens einfach fahrlässig und bist im Regelfall aus der Strafbarkeit raus, und die Gemeinde muss Dir die Schäden ersetzen.
Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst.
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 02.05.2017 08:11 |
|
., Morbach | |