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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzfahrt mit/ ohne Sonder,- Wegerecht | 113 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 830125 | ||
Datum | 15.05.2017 13:36 MSG-Nr: [ 830125 ] | 4414 x gelesen | ||
Geschrieben von Raoul K. § 117 OWiG Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass Ganz dünnes Eis Geschrieben von Raoul K. auf der Vorfahrtsberechtigten innerörtlichen Straße ist in der Nacht ohne weiteren Verkehr vermeidbar! Es gibt eben niemanden der mir ein "Wegerecht" einräumen muss! Also ich bin immer noch im obrigen Beitrag, Nacht und unübersichtliches Rechts vor Links Aber so hast du natürlich Recht Es lässt sich immer eine Einsatzfahrt erfinden in denen das Martinhorn keinen Sinn macht, zB vor der Schranke oder dem noch geschlossenen Werkstor oder beim alle 50m Gully ziehen im Starkregen. Ja, in meinem erdachten Fall droht das Wasser auf der Straße nämlich so weit zu steigen das es in die Keller der Häuser läuft und somit ist Blauhorn gerechtfertigt. "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern" Innenminister de Maizière "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | ||||
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