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RubrikEinsatz zurück
ThemaLöschzug durch Falschparker beim Wohnungsbrand blockiert34 Beiträge
AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz830358
Datum23.05.2017 14:47      MSG-Nr: [ 830358 ]1818 x gelesen

Geschrieben von Sebastian K. Selbst bei der DLK sehe ich kein "definitiv".

Da widerspreche ich. Eine DLK ist in diesem Moment das primäre Rettungsmittel ab dem 1.OG und kann nunmal nur dann zum Einsatz kommen, wenn es auch frei vor dem Objekt positionierbar ist und nicht 50m entfernt an der nächsten Kreuzung steht und nicht weiterkommt. Gesetzt natürlich den Fall es handelt sich um entsprechende Bebaaung und eine DLK ist erforderlich und innerhalb der zeitlichen Fristen vor Ort.

Wenn es in Kleinkleckersdorf brennt und das TSF nicht bis vor das Wohnhaus fahren kann und den Löschangriff aus 50m Entfernung aufbaut, dann muss die 16min später eintreffende DLK aus Großkleckersdorf sich den Weg zum Ziel nicht mehr unter Anwendung von "unmittelbarem Zwang gegen Objekte" freiräumen. Gehört die DLK zum Löschzug im 1.Abmarsch, dann ist das für mich unstreitig, daß hier dieses Rettungsmitel definitiv Vorrang hat da im Gegensatz zu einem reinen Löschangriff eben nicht von der nächsten zugeparkten Kreuzung zum Einsatz zu bringen.


Geschrieben von Sebastian K.vor einigen Jahren wurde es in Fachkreisen mal munter diskutiert, in solchen Fällen die Bewohner der oberen Stockwerke dort zu betreuen, und nicht bzw. nicht vorrangig nach draußen zu holen

Bei Begrenzung des Brandes auf eine Nutzungseinheit und sofern die sichere Eindämmung durch die Feuerwehr möglich ist. Sobald Rauch oder Flammen z.B. ins Treppenhaus gelangen oder an der Außenfassade nach oben ziehen / schlagen, ist eine Räumung der darüberliegenden Wohneinheiten angeraten. Das kann man aber erst bei einer umfassenden Erkundung in Erfahrung bringen, genauso wie die Gefährdung von Personen auf der Brandetage.

Der Quervergleich zum immer wieder aufkommenden Thema "Sprunpolstereinsätze" sei auch mal erwähnt, da zeigt sich ja auch immer wieder wie knapp hier das Zeitfenster eines Einsatzes dieses Rettungsmittels durch die Feuerwehr sein kann. Also muss die Entscheidung "Weg freiräumen für die DLK: Ja/Nein" eigentlich anhand der Alarmmeldung bzw. der Lagebeurteilung auf Sicht sofern Brandobjekt bzw. Rauchsäule schon in Sichtweite erfolgen. Und bei einem innerstädtischen Gebäudebrand ist für mich die Antwort nunmal "Ein Ja ist definitiv argumentativ gerechtfertigt.", das Warten auf weitere Informationen kann hier den Unterschied zwischen einer sicheren Rettung und dem Sprung aus dem Gebäude bzw. dem Tod von Bewohnern des Brandobjekts bedeuten.

Nur weil es 9x nicht erforderlich war, muss es beim 10x nicht auch klappen darauf zu verzichten und dann ist das Geschrei wieder groß.

Passendes Zitat:Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss. (OVG Münster, Az. 10 A 363/86)

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