Rubrik | Einsatz |
zurück
|
Thema | Löschzug durch Falschparker beim Wohnungsbrand blockiert | 34 Beiträge |
Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 830359 |
Datum | 23.05.2017 14:54 MSG-Nr: [ 830359 ] | 1814 x gelesen |
Bayrisches Feuerwehrgesetz
Zum rechtfertigenden Notstand braucht es aber gar nicht erst kommen. Die Entfernung von Sachen ist durch das Feuerwehrgesetz abgedeckt.
Geschrieben von BayFwG Art. 24 (2) 1 Feuerwehrleute und andere Hilfskräfte dürfen Sachen entfernen, die den Einsatz behindern; sie dürfen fremde Gebäude, Grundstücke und Schiffe zur Brandbekämpfung oder Hilfeleistung betreten und benutzen. 2Eigentümer, Besitzer und sonstige Nutzungsberechtigte haben die vom Einsatzleiter hierzu getroffenen Anordnungen zu befolgen und entsprechende sonstige Maßnahmen zu dulden.
Das ganze natürlich unter dem Mantel der Verhältnismäßigkeit (Art. 26), was aber für den Notstand ja entsprechend auch gilt.
Audiatur et altera pars.
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|