Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Aufwandsentschädigungen - war: Stefan Sandmann tritt als Kreisbrandmeister zurück | 24 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 K.8, Neuhausen a.d.F. / Baden-Württemberg | 830422 |
Datum | 26.05.2017 12:19 MSG-Nr: [ 830422 ] | 3717 x gelesen |
Geräteraum, insbesondere Geräteraum Rückseite
Geräteraum, insbesondere Geräteraum Rückseite
Geräteraum, insbesondere Geräteraum Rückseite
Geräteraum, insbesondere Geräteraum Rückseite
1. Brandmeister:
Dienstgrad bei der Feuerwehr.
Unterschiede zwischen den Bundesländern, sowie zwischen hauptberuflichen und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen sind möglich.
2. B-Mehrzweck-Strahlrohr
3. Bürgermeister
Im Regelfall fordert das Gesetz in manchen Punkten nähere Regelung per Satzung, irgendwer macht daraus eine Mustersatzung (z.B. ein Verband), die wird von den Kommunen übernommen/angepasst und dann vom GR beschlossen.
Der GR verabschiedet zwar, wird aber kaum von sich aus eigene Dinge einbringen, das kommt eher aus Reihen der Verwaltung die sich bestenfalls mit der Wehrführung berät.
Und das der GR da mit drin ist ist auch sehr gut so, weil Feuerwehr eben eine Einrichtung der Gemeinde ist und der GR entscheidet, der BM setzt um und ist nachher auch der dumme. Leider wird immer mal vergessen das Feuerwehr einfach nur eine Einrichtung der Gemeinde, die diese nur unterhält um ihre Aufgaben zu erfüllen. Wie sie das tut liegt alleine bei ihr.
Die Pflichten stehen meist schon im Gesetz und werden nur in die Satzung übernommen, würde mich interessieren was da jetzt ergänzend eingebracht wurde.
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| 26.05.2017 08:55 |
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Dani7el 7H., Schwabhausen Stefan Sandmann tritt als Kreisbrandmeister zurück | |