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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Pflicht Pflege Wartung PSA und feuerwehrtechnischem Gerät | 10 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 830576 | ||
Datum | 01.06.2017 14:10 MSG-Nr: [ 830576 ] | 1666 x gelesen | ||
Guten Tag Geschrieben von Jürgen M. Muss aber ein Angehöriger einer Freiwilligen Feuerwehr z.B. Zumindest nach Einsätzen und Übungen sehe ich es als Selbstverständnis an, dass die Mannschaft ihr Einsatzfahrzeug, und wenn nur grob, putzt. - die Fahrzeughalle reinigen Das kann örtlich unterschiedlich geregelt sein, m.E. aber einem FW-Angehörigen gelegendlich zumutbar, z.B. vor/nach Veranstaltungen wie " Tag der offenen Tür " etc. - Schläuche reinigen Das ist m.E. Sache ausgebilderter Gerätewarte bzw. besonders eingewiesenen Personal ( Prüfung, Dokumentation ). Gibt dieser Passus im BHKG das verpflichtend her? Der o.g. Passus steht im FwG BaWü ;-)) Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Bernhard D. [01.06.17 14:17] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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