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Persönliche Schutzausrüstung
1. Brandmeister:
Dienstgrad bei der Feuerwehr.

Unterschiede zwischen den Bundesländern, sowie zwischen hauptberuflichen und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen sind möglich.

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Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaPflicht Pflege Wartung PSA und feuerwehrtechnischem Gerät10 Beiträge
AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg830602
Datum03.06.2017 09:27      MSG-Nr: [ 830602 ]1648 x gelesen

Ich denke nicht, dass es einer gerichtlichen Klärung bedarf.

Werft doch mal einen Blick in die Betriebssicherheitsverordnung:§ 2 Begriffbestimmungen ...
(2) Die Verwendung von Arbeitsmitteln umfasst jegliche Tätigkeit mit diesen. Hierzu gehören insbesondere das
Montieren und Installieren, Bedienen, An- oder Abschalten oder Einstellen, Gebrauchen, Betreiben, Instandhalten,
Reinigen, Prüfen, Umbauen, Erproben, Demontieren, Transportieren und Überwachen.


Diese Legaldefinition steht somit.

Gut, gut ... so laut schreien muss nicht sein, ich weiss, das die BetrSichV bei der FFW keine Anwendung findet (weil Ehrenamtlich ungleich Beschäftigter).

Also werfen wir einen Blick in die DGUV Vorschrift 1, die ja bekanntermaßen den Geltungsbereich staatlichen Arbeitsschutzrechts auch auf andere Versichterte als Beschäftigte ausweitet:
§ 17 DGUV Vorschrift 1: Benutzung von Einrichtungen, Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen
Versicherte haben Einrichtungen, Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe sowie Schutzvorrichtungen bestimmungsgemäß und im Rahmen der ihnen übertragenen Arbeitsaufgaben zu benutzen.


und, ein Stückchen weiter im Kapitel Persönliche Schutzausrüstungen
§ 30 Benutzung ...
(2) Die Versicherten haben die persönlichen Schutzausrüstungen bestimmungsgemäß zu benutzen, regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen und festgestellte Mängel dem Unternehmer unverzüglich zu melden.


Auch in anderen UVVen sind ähnliche Passagen zu finden.

Auch schreiben die Hersteller von Arbeitsmitteln und PSA vor, wie Nutzer das jeweilige Arbeitsmittel zu betreiben, instandzuhalten, zu reinigen und zu prüfen haben.

Zudem haben in den FFW, trotz der Ehrenamtlichkeit, BM und LdFW ein Direktionsrecht.

Warum wird also darüber diskutiert? :)

Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
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