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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Handyverbot am Steuer soll auf u.A. auf BOS-Funk ausgeweitet werden - war: In welchen Fahrzeugen muss der Fahrer ... | 101 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 830662 | ||
Datum | 05.06.2017 19:29 MSG-Nr: [ 830662 ] | 9250 x gelesen | ||
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klar: die von dir schon verlinkte Bundesrats-Drucksache, dort auf der (PDF-) Seite 13 ganz unten: § 35 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: Unbeschadet des Satzes 1 darf abweichend von § 23 Absatz 1a ein Funkgerät oder das Handteil eines Funkgerätes aufgenommen und gehalten werden, wenn ein Einsatzfahrzeug der in Satz 1 genannten Behörden oder Einrichtungen ohne Beifahrer geführt wird. b) Dem Absatz 5a wird folgender Satz angefügt: Unbeschadet des Satzes 1 darf abweichend von § 23 Absatz 1a ein Funkgerät oder das Handteil eines Funkgerätes aufgenommen und gehalten werden, wenn ein Fahrzeug nach Satz 1 ohne Beifahrer geführt wird. Der Kanalwechsel bleibt damit natürlich auch für Alleinfahrer erstmal verboten... | ||||
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