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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Boppard: LZ wg. Gerätehauszustand nur noch bedingt einsatzbereit | 62 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 830996 | ||
Datum | 16.06.2017 14:08 MSG-Nr: [ 830996 ] | 8290 x gelesen | ||
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Guten Tag Geschrieben von der FF Boppard-Buchholz: Daraufhin gab ein Großteil der Einsatzwehr ihren Schlüssel und ihren Funkmeldeempfänger ab. Können die den FW-Dienst vorläufig quittierten FW-Angehörigen, da die gesetzlichen Vorgaben zur Eintreffzeit nicht mehr eingehalten werden, gem. § 12 Abs. 2 des LBKG ( " (2) Alle Einwohner vom vollendeten 18. bis zum vollendeten 60. Lebensjahr können zum ehrenamtlichen Dienst in der Gemeindefeuerwehr herangezogen werden. " zum Dienst verpflichtet werden ? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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