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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Boppard: LZ wg. Gerätehauszustand nur noch bedingt einsatzbereit | 62 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 831024 | ||
Datum | 18.06.2017 19:45 MSG-Nr: [ 831024 ] | 6161 x gelesen | ||
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Geschrieben von Lars B.
Achtung nur aus dem Kopf!!! Aus 2012(?) gibt es ein Urteil vom BGH! Die Gemeinde Berlin(?) musste für entstandene Schäden nach Personensturz auf einem Gehweg voll haften. Ursächlich war das die Gemeinde seit Jahren von den Mängeln wusste aber untätig blieb. Den Einwand das ja der gesamte Gehweg marode ist und das der Fußgänger ja auf den Grünstreifen ausweichen können hat das Gericht nicht gelten lassen. "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern" Innenminister de Maizière "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | ||||
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