Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Boppard: LZ wg. Gerätehauszustand nur noch bedingt einsatzbereit | 62 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 831042 |
Datum | 19.06.2017 14:49 MSG-Nr: [ 831042 ] | 5520 x gelesen |
Infos: | 21.06.17 Löschzug Buchholz der Freiwilligen Feuerwehr Stadt Boppard: Einsatzfähigkeit stark eingeschränkt 17.06.17 DGUV: Sicherheit im Feuerwehrhaus 17.06.17 UK-NRW: Sichere Feuerwehr
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Mit den Hilfsfristen kann man allerdings auch nur dann ernsthaft argumentieren, wenn man in der Lage ist, sie (weitestgehend) mit entsprechender Mannschaftsstärke einzuhalten. Und da sieht es dann vielerorts mau aus. Gerade dann, wenn man sich wie in RLP üblich, planmäßig schon grundsätzlich so aufstellt dass der/die Nachbarort(e) für die Einhaltung der Frist eh mitspielen müssen, kann man nicht mehr so argumentieren, dass der einzelne Ort unverzichtbar wäre, weil andere die Hilfsfrist nicht halten könnten.
Dass man das natürlich landauf, landab trotzdem macht, steht auf einem anderen Blatt. Aber solange es keiner hinterfragt...
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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