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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Boppard: LZ wg. Gerätehauszustand nur noch bedingt einsatzbereit | 62 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 831240 | ||
Datum | 23.06.2017 13:15 MSG-Nr: [ 831240 ] | 4188 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jürgen M. Melder abgeben könnte als Verweigerung des Einsatzdienstes interpretiert werden. Was sagt das FW-Gesetz dann dazu?Ordnungswidrigkeit, kann mit bis zu 250 EUR geahndet werden. Und das Ziehen dieser Möglichkeit wäre schon schön bescheuert. Von einem direkten Ausschluss wegen Dienstverweigerung steht im LBKG nichts. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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