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THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
1. Truppmann
2. Teleskopmast(bühne)
1. Truppführer
2. Task Force
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
Feuerwehrdienstvorschrift
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
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2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
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2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaRettungsdienst Komponente im Ramen der Löschgruppe    # 14 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen831404
Datum30.06.2017 13:01      MSG-Nr: [ 831404 ]3139 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Richard S.Meine Frage ist nun wie hier die rechtliche!!!! Situation ist. Wo, und ist es überhaupt geregelt?Es gibt keine "Verordnung zum Einsatz medizinisch geschulter Truppmänner durch medizinische Laien-GF", somit auch keine exakte Regelung für diesen Fall.
Generell muss man sich mal von dem Gedanken verabschieden, dass alles im (Feuerwehr-)Leben ausdrücklich und für den Einzelfall irgendwo geregelt ist, sein müsste, sein sollte. Das wäre ein unüberschaubarer Berg von Gesetzen (als ob wir nicht ohnehin genug hätten) und am Ende wäre auch niemand klüger.

Fangen wir mal andersherum an. Unser vornehmster Auftrag ist die Menschenrettung. Wenn wir dafür den Truppmann mit 16 Std. EH-Lehrgang und DIN-Feuerwehr-Verbandkasten parat haben ist das so, mehr kann man von uns nicht verlangen. Wenn wir aber nun einen Notfallrucksack nebst Rettungsassistent mitbringen, dann ist es doch für den Patienten ein schöner Mehrwert, der ggf. sein Überleben sichert. Dass wir das also tun sollten und dass das von unserem Auftrag Menschenrettung umfasst ist, bezweifelt wohl also niemand!?

Wie ist das nun mit der Überwachung... Wir haben einen GF, der einfach nur TM -> TF -> GF wurde, vielleicht ist er noch Sprechfunker. Der vertraut seinem Maschinisten, dass der an den unzähligen Hebeln im Fahrerraum das Richtige tut und kann allenfalls überwachen, ob er nicht offensichtlich unsicher fährt. Im Detail ist er ahnunglos.
Der selbe GF vertraut seinem Angriffstrupp unter PA, dass der den PA richtig bedient - so wie er es gelernt hat - und sich im Innenangriff ordentlich verhält. Auch hier kann er nur offensichtliche Fehler korrigieren, ansonsten ist er ahnungslos. Er überwacht sie aber dennoch gemäß FwDV 7, obwohl er sie meist nichtmal sehen kann.
Ähnliches passiert diesem GF beim Motorkettensägenführer oder beim Messtrupp.

Wieso sollte es also bei einem rettungsdienstlich qualifizierten FA mit Spezialwerkzeug anders sein? Der GF erteilt den Auftrag "Patient versorgen!" und vertraut darauf (und darf darauf vertrauen), dass der FA weiß, was er tut. Er überwacht, indem er ab und zu mal schaut, und schreitet nur dann ein (und muss nur dann einschreiten), wenn da ganz offensichtlich großer Murks verzapft wird. Und mal ehrlich - wie groß ist die Wahrscheinlichkeit dazu, wenn RD-Personal am Werk ist?
Randhinweis: In Hessen gibt es den Lehrgang "Sanitäter der Feuerwehr", 70 Std. Vollzeit an der HLFS. Der FSani tut evtl. danach auch Dinge, die der unbedarfte GF nicht selbst könnte oder im Detail verstehen würde, und doch scheint dessen Einsatz wohl so gedacht zu sein.

Eine Anregung noch, die wir bei uns zur Erleichterung für alle Beteiligten umgesetzt haben:
Wir haben auf unserem Rucksack nur die Dinge drauf, die jeder FA einsetzen darf und richten unsere Ausbildung so aus, dass er das auch kann. Dies sind v.a. Verbände, Blutdruckmessgerät, Sauerstoff, Beatmungsbeutel, Güdeltubus und dazu der AED.
Die übrigen Materialien (v.a. Tuben, Zugänge etc.), die wir wegen ebenfalls vieler RS/RA mitführen, sind in einer "Expertentasche" separat gelagert. Diejenigen die die einsetzen dürfen, nehmen sie sich - der Rest weiß "Alles was im Rucksack ist kann ich benutzen".

Ich hoffe ich konnte dir auch ohne Link auf eine RettungsdienstlerimFeuerwehrdienstbeinichtrettungsdienstlichenGF-Verordnung weiterhelfen.

Gruß,
Sebastian

--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebbel)

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 28.06.2017 23:26 ., Stelle
 30.06.2017 13:01 Seba7sti7an 7W., Linden  
 30.06.2017 22:42 Adri7an 7R., Utting
 01.07.2017 20:58 Dr. 7Dr.7 Th7oma7s R7., Lübeck
 01.07.2017 21:07 Seba7sti7an 7 A.7, Heitersheim
 01.07.2017 23:22 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 02.07.2017 17:24 Volk7er 7C., Trier
 02.07.2017 19:49 Adri7an 7R., Utting
 02.07.2017 21:46 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 02.07.2017 23:21 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland  
 03.07.2017 00:44 Volk7er 7C., Trier
 03.07.2017 08:18 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 02.07.2017 15:07 Adri7an 7R., Utting

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