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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Handyverbot am Steuer soll auf u.A. auf BOS-Funk ausgeweitet werden - war: In welchen Fahrzeugen muss der Fahrer ... | 101 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 831415 | ||
Datum | 30.06.2017 16:59 MSG-Nr: [ 831415 ] | 6893 x gelesen | ||
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Ich habe keine Zweifel, dass ein Meldeempfänger ein" elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist" darstellt. Einen Sender sehe ich da nicht gefordert. Ob ein normales Radio ebenfalls dazu gehört wird sicherlich noch zu klären sein, ich tendiere aber vom Wortlaut sowie insbesondere vom Sinn der Vorschrift her zu einem ja. | ||||
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