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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Handyverbot am Steuer soll auf u.A. auf BOS-Funk ausgeweitet werden - war: In welchen Fahrzeugen muss der Fahrer ... | 101 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 831473 | ||
Datum | 03.07.2017 17:52 MSG-Nr: [ 831473 ] | 6229 x gelesen | ||
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hallo, Anpassung des § 23 Absatz 1a StVO im Sinne einer technikoffenen Formulierung. Ist Euch klar das durch diese technikoffene Formulierung das Verbot auch Funkmeldeempfänger der Feuerwehr umfasst. Das bedeutet das wenn man im Auto fährt und es kommt ein Alarm man dann den Melder nicht in die Hand nehmen und den Alarm quittieren darf. Die Gesetzesänderung betrifft also nicht nur Maschinisten bzw. Fahrer von KdoWs usw. sondern im Grunde auch jeden Feuerwehrangehörigen der ein Funkmelder beim Fahren mit sich führt. Im Alarmfall hat man also dann die Wahl entweder die Alarmwiederholung solange zu ertragen bis die programmierte Zeit abgelaufen ist oder man fährt irgendwo rechts ran und quitiert den Melder. Das Ablesen des Alarmtextes vom Display ist dann während der Fahrt verboten ... MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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