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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Handyverbot am Steuer soll auf u.A. auf BOS-Funk ausgeweitet werden - war: In welchen Fahrzeugen muss der Fahrer ... | 101 Beiträge | ||
Autor | Adri8an 8R., Utting / Bayern | 831488 | ||
Datum | 04.07.2017 11:47 MSG-Nr: [ 831488 ] | 5817 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jürgen M. Ist Euch klar das durch diese technikoffene Formulierung das Verbot auch Funkmeldeempfänger der Feuerwehr umfasst. Natürlich. Das Ablesen des Alarmtextes vom Display ist dann während der Fahrt verboten ... Und das absolut mit Recht. Wärend der zügigen Anfahrt zum Gerätehaus hätte ich gern die Augen der Beteiligen voll auf der Straße, das Ganze ist gefährlich genug. Das bedeutet das wenn man im Auto fährt und es kommt ein Alarm man dann den Melder nicht in die Hand nehmen und den Alarm quittieren darf. Wenn er am Gürtel hängt muss er nicht aufgenommen werden, ausserdem dauert es weniger als eine Sekunde -> Legal. Auf dem Fußmarsch zum Auto den Mitteilungstext lesen -> Legal. Der Melder löst unter der Fahrt in der Mittelkonsole oder Handtasche aus -> Illegal. Die 4 Pieptöne wärend der 2 Minuten Anfahrt muss ich dann wohl aushalten. Ich hoffe das bringt niemanden um. Bei längeren Anfahrten wird dann kurz rechts rangefahren und die Situation gelöst. Nachdem ich schon im Auto bin werde ich eh deutlich schneller als alle anderen sein. In der Handtasche nach einem Melder zu suchen kann hingegen tatsächlich einmal wen umbringen. Ich finde es gut dass das verboten wird. Im Alarmfall hat man also dann die Wahl entweder die Alarmwiederholung solange zu ertragen bis die programmierte Zeit abgelaufen ist oder man fährt irgendwo rechts ran und quitiert den Melder. Genau so würde ich das von einem verantwortungsvollen Fahrer auch jetzt schon erwarten. Viele Grüße Adrian Dieser Beitrag stellt einen Auszug meiner aktuellen Meinung dar. Diese muss nicht zwangsläufig mit der offiziellen Meinung meiner Dienststelle/HiOrg korrelieren. | ||||
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