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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Handyverbot am Steuer soll auf u.A. auf BOS-Funk ausgeweitet werden - war: In welchen Fahrzeugen muss der Fahrer ... | 101 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 B.8, Karlsbad / Baden-Württemberg | 831784 | ||
Datum | 16.07.2017 17:26 MSG-Nr: [ 831784 ] | 5533 x gelesen | ||
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Ich weiß nicht wo hier die Probleme zu sehen sind. Wenn ich mal die Teile interpretiere wie ich sie verstehen würde, dann sehe ich kein Verbot ein fest eingebautes Funkgerät als Fahrer zu benutzen. 1a ist ja eine von zwei Bedingungen die erfüllt sein müssen (Verknüpfung mit und") damit eine Nutzung zulässig ist. Wenn also bereits 1a für eine Nutzung nicht erfüllt sein muss, kann ich ja alles nutzen was ich nicht aufnehmen oder halten muss. Beispiele: Radio und Navi -> fest eingebaut -> weder Aufnahme noch Halten -> problemlos Smartphone -> 1a trifft bereits zu -> verboten (wie bisher) Smartphone mit Freisprecheinrichtung, Bedienung über (fest eingebaute Freisprecheinrichtung) -> 2a greift (leichte Verschärfung zu bisher) Handfunkgerät -> siehe Smartphone -> Deutliche Verschärfung da bisher frei weil kein Telefon Fahrzeugfunkgerät -> siehe Radio Bei letzterem könnte man jetzt noch diskutieren ob ein Faustmikrofon bzw. der Handapparat als Aufnahme oder Halten der Einrichtung gilt. Ich würde mal zu meinen Gunsten mit nein votieren, aber selbst wenn man das noch bejaht greift 2a mit sagen wir mal zusammengefasst geringer Ablenkung. Wenn man nur sprechen will, wird das eigentlich jeder Funker sogar mit verbundenen Augen schaffen. Das kann ich bei Bedarf auch jedem Richter praktisch vorführen. Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Dirk B. [16.07.17 17:28] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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