Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | PSA zur Vegetationsbrandbekämpfung | 58 Beiträge |
Autor | Flor8ian8 O.8, Hamburg / Hamburg | 831939 |
Datum | 21.07.2017 15:44 MSG-Nr: [ 831939 ] | 3137 x gelesen |
Infos: | 22.07.17 FW-Forum: s. Bilder: PSA Vegetationsbrandbekämpfung 22.07.17 cp: Moderne Feuerwehrschutzkleidung
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Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
1. Europäische Norm
2. Englisch
1. Europäische Norm
2. Englisch
Herstellungs- und Prüfbeschreibung für eine allgemeine Feuerwehr-Schutzkleidung
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Moin,
Geschrieben von Patrick G.
ist doch in § 12 (1) UVV Feuerwehren klar geregelt. Der Feuerwehrschutzanzug ist der Standard, er muss zur Verfügung gestellt werden.
Da die GUV-V C 53 aber nicht definiert, wie beschaffen dieser Schutzanzug zu sein hat, ob er also nach den Vorgaben bzw. entsprechend der Leistungsparameter bspw. der EN ISO 11612, der EN 469 oder der HuPF (2/3 oder 4/1) produziert zu sein hat, stimmt Deine Aussage Sie ist also zusätzlich zum Standard zu beschaffen so pauschal nicht.
Wenn nämlich der Unternehmer aufgrund seiner Gefährdungsbeurteilung der Meinung ist, seine Kräfte seien im Einsatz permanent der Gefahr einer erhöhten thermische Einwirkungen ausgesetzt, beschafft er schlichtweg regelkonform einen Standardschutzanzug mit entsprechend hohem Schutzniveau und schlägt damit "zwei Fliegen mit einer Klappe". Diese Stelle der UVV deswegen als Rechtfertigungsgrundlage zu verwenden, um eine zusätzliche leichte Schutzkleidung zu fordern, erscheint mir deshalb hoffnungslos ;-)
Geschrieben von Patrick G.Und wie ist dann die Beschaffung des Dienstanzuges nach VwV Feuerwehrbekleidung vermittelbar? Diese Frage hat ja wiederum nichts mit Deiner pauschalen obigen Aussage zu tun.
Beste Grüße
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