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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Wunstorf: Gast fühlt sich gestört und dreht Feuerwehr die Zündung ab | 28 Beiträge | ||
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen | 832626 | ||
Datum | 09.08.2017 13:13 MSG-Nr: [ 832626 ] | 3392 x gelesen | ||
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Moin, Geschrieben von Jürgen M. Mich interessiert es aber schon welche rechtlichen Grundlagen da jetzt greifen? Nö. §145 (2) StGB. Bis zu zwei Jahre Bau sollte mehr als genügend Spielraum lassen. Ist jetzt die Frage, was man als "verändern" ansieht. Wie reativ man aber im Strafrecht ist, was alles unter den Waffenbegriff fällt oder eine Urkundenälschung darstellt, dürfte sich wohl auch das Schlüssel abziehen darunter verstehen lassen. Schließlich wird da der Funktionszustand und die damit nutzbaren Eigenschaften verändert. Erst recht, wenn gerade keine Besatzung am /im Fahrzeug sein sollte. Gruß, Thorben Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Thorben G. [09.08.17 13:15] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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