1. Schlauchwagen
2. Software
Geschrieben von Jürgen M.Lassen die Fahrzeuge ihre Hebebühne herunter... In dem Zusammenhang die Frage, werden Hebebühnen bei den Stellplätzen ausreichend berücksichtigt? Die verlängern das Fahrzeug ja doch beträchtlich, und ob man da (als Feuerwehr und Architekt) immer dran denkt? Der SW-KatS hat immerhin 7,86m Länge, und ein LF wäre ohne Bühne schon 8,60m lang - im besagten Fall ist aber eine dran, da "LF-Logistik".
Beim SW würde da nach UVV ein 10m langer Stellplatz reichen, da bleibt natürlich nicht viel Spielraum.
Geschrieben von Jürgen M.Zwischen Fahrzeugen, Geräten und Gebäudeteilen ist der Verkehrsweg ausreichend breit, wenn bei geöffneten Fahrzeugtüren und/oder -klappen ein Abstand von mindestens 0,5 m verbleibt. Hier in Bennigsen treffen sich die Türen zweier Fahrzeuge in der Mitte, obwohl sie richtig stehen. Die GUV-I865 sagt "Bei nebeneinander stehenden Fahrzeugen sind jeweils nur die geöffneten Türen oder Klappen eines Fahrzeuges zu berücksichtigen." Beim Neubau sicher ein fauler Kompromiss, aber dass sich Türen treffen ist so auch regelkonform möglich.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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