Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Boppard: LZ wg. Gerätehauszustand nur noch bedingt einsatzbereit | 62 Beiträge |
Autor | Oliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz | 832995 |
Datum | 21.08.2017 23:10 MSG-Nr: [ 832995 ] | 4306 x gelesen |
Infos: | 21.06.17 Löschzug Buchholz der Freiwilligen Feuerwehr Stadt Boppard: Einsatzfähigkeit stark eingeschränkt 17.06.17 DGUV: Sicherheit im Feuerwehrhaus 17.06.17 UK-NRW: Sichere Feuerwehr
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1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
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Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
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Geschrieben von Sebastian K.Da sich unser Landtag dank des Instruments der kleinen Anfragen mit so ziemlich allem beschäftigt, war die Angelegenheit auch dort Thema
Ich zitiere mal aus der Drucksache:
Geschrieben vom Ministerium des Inneren und für Sport Ohne Vorankündigung hatten die beiden dem Bürgermeister der Stadt
Boppard namentlich bekannten Betroffenen in der Jahreshauptversammlung ihren aktiven Dienst nicht nur für beendet erklärt,
sondern auch den für die Einsatzbereitschaft unabdingbaren Funkmeldeempfänger sowie den Schlüssel für das Gerätehaus abgegeben.
Damit waren die Betroffenen objektiv und tatsächlich nicht mehr einsatzbereit. Sie befanden sich damit u. a. in der gegenwärtigen
und konkreten Gefahr der persönlichen Haftung aufgrund einer Dienstverweigerung im Einsatzfall. Ihr Rechtsstatus war mit der
aktiven Dienstverweigerung sofort und unmittelbar ungeklärt. Wären die beiden Betroffenen trotz ihres ungeklärten Rechtsstatus
und entgegen der zuvor ernstlich erklärten Dienstverweigerung bei einem Katastropheneinsatz gleichwohl mit ausgerückt, hätte
der Versicherer die Leistung bei einem Personenschaden verweigern können. Die sofortige statusrechtliche Klärung auch unter
Fürsorgegesichtspunkten war damit unabdingbar.
Mit Verlaub, das halte ich für ziemlichen Unsinn. Ein FA, der seinen Melder und seinen Schlüssel abgegeben hat und dennoch mit ausrückt, soll einen ungeklärten Rechtsstatus haben und bei Personenschäden nicht versichert sein? Abgesehen davon, dass fast alle Feuerwehrgerüchte, die die Zeile "dann ist er nicht versichert" enthalten, als Märchen anzusehen sind: Ich kenne genügend FA, die haben keinen Melder und keinen Schlüssel zum Gerätehaus. Haben die alle einen ungeklärten Rechtsstatus? Sind die alle unversichert? Natürlich nicht.
Es kann ja höchstens gemeint sein, dass die FA angekündigt haben, nicht mehr ausrücken zu wollen, versetzt sie in einen ungeklärten Rechtsstatus. Wenn sie dennoch ausrücken sollten (diesen hypothetischen Fall halte ich für absolut unwahrscheinlich nach den Vorkommnissen), sehe ich aber gerade keine Pflichtverletzung. Die Zugehörigkeit des FA zur Feuerwehr endet nach LBKG mit der Entpflichtung durch den Bürgermeister, nicht durch irgendeine Art der Austrittserklärung oder durch Rückgabe von Schlüssel und Melder. Solange diese nicht erfolgt ist, ist der FA Mitglied seiner Feuerwehr mit allen Rechten und Pflichten. Die Pflichtverletzung begeht der Noch-FA durch Nichtteilnahme an Einsätzen in der Zeit bis zu seiner Entpflichtung. Ob irgendjemand ernsthaftes Interesse hat, dies zu sanktionieren in der Zeit, bis der Austritt formell korrekt erfolgt ist, darf bezweifelt werden.
Dass der Bürgermeister die Rückgabe von Melder und Schlüssel als Bitte um Entpflichtung ansehen kann, erscheint nachvollziehbar. Nur die angedeutete Verpflichtung des Bürgermeisters zur Entpflichtung der FA geht aus keinem mir bekannten Gesetzestext hervor. Man tut hier ja gerade so, als müsse man die FA vor der Begehung einer schlimmen Verfehlung bewahren. Bei so viel rücksichtsvoller Handlung kommen mir die Tränen. Wenn die Leute (damit meine ich alle Beteiligten) Eier gehabt hätten, hätten sie sich zusammen gesetzt und die Sache zu klären versucht, bevor man zu solch schweren Geschützen greift.
Ich kenne übrigens kaum ehemalige FA, die durch den Bürgermeister formell entpflichtet worden sind. Wenn ich mir überlege, wie viele Leute formell noch immer FA sind, ohne an Einsätzen und Übungen teilzunehemen, ohne persönliche Schutzausrüstung, und ohne dass sie wissen, dass sie noch immer aktiv sind, da kommen so viele Verfehlungen zusammen, dass jede Gemeinde einen eigenen Staatsanwalt bräuchte, um das alles nach Recht und Gesetz aufzudröseln. Vielleicht könnte man darüber nachdenken, das Ausscheiden aus dem aktiven Feuerwehrdienst formal zu vereinfachen. Wer sich entschieden hat, nicht mehr dabei sein zu wollen, ist auch durch bürokratische Hürden nicht zu halten.
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