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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Über 30 Verletzte bei Unfall auf Maiausflug | 211 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 833628 | ||
Datum | 11.09.2017 20:42 MSG-Nr: [ 833628 ] | 17323 x gelesen | ||
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Guten Abend Geschrieben von Michael W. Diese Fahrten sind bereits verboten bzw. waren noch nie erlaubt, zumindest in dieser Form. Dazu auch: -> SWR " Stichwort "Funzelfahrten" und Kerwetouren " " [...] Ausnahmen gibt es für land- und forstwirtschaftlich genutzte Anhänger. Dann dürfen so viele Personen auf der Ladefläche mitgenommen werden, wie es dort fest montierte Sitzgelegenheiten gibt. Während der Fahrt stehen dürften Personen nur, um die Ladung zu sichern etwa nach der Heuernte. Grundsätzlich gilt aber, dass die Anhänger so gebaut sein müssen, dass die Mitfahrer nicht herausfallen können. Diese Bedingungen gelten auch für Fahrten der sogenannten Brauchtumspflege, also zur Kirchweih (Kerwe) oder an Fastnacht. Die beliebten "Funzelfahrten" oder "Wingerts-Touren" durch Weinberge fallen auch darunter. Allerdings gilt die Regel, dass diese Gefährte auf dem kürzesten Weg in Richtung Weinberge oder Acker unterwegs sein müssen. Eine generelle Erlaubnis, auf öffentlichen Straßen mit einem Anhänger zu fahren, auf dem feierende Personen sitzen, gibt es nicht.[...] " Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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