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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Über 30 Verletzte bei Unfall auf Maiausflug | 211 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 833629 | ||
Datum | 11.09.2017 21:01 MSG-Nr: [ 833629 ] | 17403 x gelesen | ||
Infos: | alle 6 Einträge im Threadcontainer anzeigen | |||
Hallo, Geschrieben von Bernhard D. -> SWR " Stichwort "Funzelfahrten" und Kerwetouren " Der Bericht hört sich erstmal so an, als wäre das bei Brauchtumsveranstaltungen in der Art erlaubt. Liest man aber die entsprechende AusnahmeVO mal durch, so sieht man, dass da doch so einiges zu beachten ist. Näheres z.B. hier: http://www.brauchtumsveranstaltungen.de Danach ist es aber lediglich erlaubt, unter Einhaltung gewisser Bedingungen, bei diesen Veranstaltungen selbst Personen auf Anhängern zu befördern, jedoch nicht auf der An- und Abfahrt. Hier erfolgte quasi eine "Werbefahrt" für die Veranstaltung, die eine Woche später hätte stattfinden sollen, im öffentlichen Straßenverkehr. Ich kenne leider keine Vorschrift, die sowas erlauben würde. Gruß, Michael | ||||
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