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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Handyverbot am Steuer soll auf u.A. auf BOS-Funk ausgeweitet werden - war: In welchen Fahrzeugen muss der Fahrer ... | 101 Beiträge | ||
Autor | Marc8us 8N., Habighorst / Niedersachsen | 833850 | ||
Datum | 22.09.2017 22:42 MSG-Nr: [ 833850 ] | 5497 x gelesen | ||
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Aus Facebook, geschrieben vom Institut für Verkehrsrecht & Verkehrsverhalten Bautzen: Die Benutzung von Funkgeräten ist verboten, eine Ausnahme bildet § 35 Abs. 9, der lauten wird: (9) Wer ohne Beifahrer ein Einsatzfahrzeug der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) führt und zur Nutzung des BOS-Funks berechtigt ist, darf unbeschadet der Absätze 1 und 5a abweichend von § 23 Absatz 1a ein Funkgerät oder das Handteil eines Funkgerätes aufnehmen und halten. MkG M@rcus meine Meinung, nur zu diesem Thema. | ||||
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