News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Handyverbot am Steuer soll auf u.A. auf BOS-Funk ausgeweitet werden - war: In welchen Fahrzeugen muss der Fahrer ... | 101 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 833856 | ||
Datum | 23.09.2017 13:51 MSG-Nr: [ 833856 ] | 5501 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von Christian S. Jepp, und was ist mit dem Kdt./KBx der berechtigt BOS-Funk in seinem Privatfahrzeug hat? wenn das so kommt, wie von Prof. Dr. Müller beschrieben, dann darf der damit m.E. künftig nur noch mit Freisprechanlage funken, AUSSER das Fzg ist als Einsatzfahrzeug der Feuerwehr erkennbar (und ggf. sogar so eingetragen). Raus sind auf jeden Fall: - Nutzung von FuG in "Privatfahrzeugen" ohne Kennleuchten ohne Freisprechanlagen - Nutzung dito bei Fahrzeugen, die nicht als Einsatzfahrzeug eingetragen sind - und ich warte bei dem Wortlaut, Zitat aus Facebook von Verkehrssicherheit: "Die Benutzung von Funkgeräten ist verboten, eine Ausnahme bildet § 35 Abs. 9, der lauten wird: (9) Wer ohne Beifahrer ein Einsatzfahrzeug der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) führt und zur Nutzung des BOS-Funks berechtigt ist, darf unbeschadet der Absätze 1 und 5a abweichend von § 23 Absatz 1a ein Funkgerät oder das Handteil eines Funkgerätes aufnehmen und halten." - nur darauf, wann Schlauberger kommen und jedes Privatfahrzeug (also eines das NICHT auf eine Organisation der BOS eingetragen ist) da als nicht ausgenommen definieren werden... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|