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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Handyverbot am Steuer soll auf u.A. auf BOS-Funk ausgeweitet werden - war: In welchen Fahrzeugen muss der Fahrer ... | 101 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 B.8, Karlsbad / Baden-Württemberg | 833858 | ||
Datum | 23.09.2017 16:43 MSG-Nr: [ 833858 ] | 5322 x gelesen | ||
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Geschrieben von Thomas M. Wenn er im Dienst ist fällt auch sein Fahrzeug unter; "Einsatzfahrzeug der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben" Soweit würde ich auch zustimmen. Geschrieben von Thomas M. Für mich sind das die die Blauhorn fahren dürfen, warum sollte sich das geändert haben? Da bin ich anderer Meinung. Ich sehe keine legaldefinition von BOS = Blaulicht. Wenn dies hier gewollt wäre, hätte die Formulierung anders lauten müssen, z.B. "Fahrzeuge die unter die Regelungen des §35 Abs. x,y,z STVO fallen" oder verschärfend eine abschließende Aufzählung. Unter "BOS" fallen schon immer alle Fahrzeuge die für den Zweck "öffentliche Sicherheit" im konkreten Fall tatsächlich eingesetzt sind, unabhängig davon wer der Halter ist. Bitte nicht vergessen: Es geht hier um straßenverkehrsrechtliche Vorschriften die für alle gelten, nicht um Befugnisse die aus der Nutzung oder gar Verfügbarkeit von "Blauhorn" abgeleitet werden. Ob es schnell gehen muss oder Blaulicht an oder aus sein muss ist hier (auch) nicht das Thema. Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Dirk B. [23.09.17 16:45] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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