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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Handyverbot am Steuer soll auf u.A. auf BOS-Funk ausgeweitet werden - war: In welchen Fahrzeugen muss der Fahrer ... | 101 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 833859 | ||
Datum | 23.09.2017 17:05 MSG-Nr: [ 833859 ] | 5358 x gelesen | ||
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Geschrieben von Dirk B. hätte die Formulierung anders lauten müssen, z.B. "Fahrzeuge die unter die Regelungen des §35 Abs. x,y,z STVO fallen" Da man vom "Einsatzfahrzeug" schreibt wäre das zwingend gegeben, oder gibt es StVZO-pflichtige Einsatzfahrzeuge der BOS ohne Blauhorn? Geschrieben von Dirk B. Ob es schnell gehen muss Nö, steht nicht da das es schnell gehen muß, das "könnte" reicht aus. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Thomas M. [23.09.17 17:07] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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