alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaMBO / NBauO oder Versammlungsstättenverordnung zutreffend6 Beiträge
AutorThom8as 8B., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg833930
Datum27.09.2017 12:46      MSG-Nr: [ 833930 ]1400 x gelesen

Ich kenne es so, dass auch in Objekten, die im Normalbetrieb keine Versammlungsstätten sind, die Versammlungsstättenverordnung maßgebend wird, wenn gewisse Kriterien erfüllt sind. Eines dieser Kriterien ist dabei regelmäßig die Besucheranzahl. Aber ob in deinem Fall eine kritische Schwelle überschritten wird, darf schon bezweifelt werden. Eine Ausnahme könnte höchstens beispielsweise die (große) Eröffnungsveranstaltung sein, bei der dann die VSV gilt.

Thomas

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 27.09.2017 11:21 Lars7 B.7, Zwinge
 27.09.2017 12:46 Thom7as 7B., Korntal-Münchingen
 27.09.2017 13:09 Hara7ld 7S., Köln
 27.09.2017 13:28 Chri7sti7an 7T., Delmenhorst
 27.09.2017 14:30 Chri7sti7an 7T., Delmenhorst
 27.09.2017 15:37 Helm7ut 7R., Ezelsdorf

3.270


MBO / NBauO oder Versammlungsstättenverordnung zutreffend - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt