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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaMBO / NBauO oder Versammlungsstättenverordnung zutreffend6 Beiträge
AutorHara8ld 8S., Köln / NRW833931
Datum27.09.2017 13:09      MSG-Nr: [ 833931 ]1187 x gelesen

Erste Frage die ich mir Stellen würde ist, was steht in der Baugenehmigung zur Nutzung dieses Raumes. Wenn da auch was von Ausstellungen steht, beglückwünsche den Ersteller für seinen Weitblick und überlege trotzdem, ob du gut schlafen kannst.
Für Vitrinen usw. könnte dann noch mal ein neuer Stellplan notwendig werden. Würde ICH mir aber nur einen Kopf drum machen, wenn die Brandlast erhöht, Fluchtwege beeinträchtigt, Rettung erschwert, oder Wertvolle Artefakte involviert werden. Man denke nur eine Ausstellung im Ikea Stil. Da raus kommen ist dann was für Logiker des Irrgartens ;-)
Da die Angestellten des öffentlichen Dienstes das Risiko scheuen, ist dir eigentlich zu einem Brandschutzsachverständigen als Berater zu raten. Der hilft dann auch als Argumentationshilfe gegen die Wissenschaftler, die den Baumstamm durch die offene Brandschutztür legen...


habs zwar nie gelernt, muss es aber dauernd anwenden :-(

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 27.09.2017 11:21 Lars7 B.7, Zwinge
 27.09.2017 12:46 Thom7as 7B., Korntal-Münchingen
 27.09.2017 13:09 Hara7ld 7S., Köln
 27.09.2017 13:28 Chri7sti7an 7T., Delmenhorst
 27.09.2017 14:30 Chri7sti7an 7T., Delmenhorst
 27.09.2017 15:37 Helm7ut 7R., Ezelsdorf

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