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Brandmeldeanlage
Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaMBO / NBauO oder Versammlungsstättenverordnung zutreffend6 Beiträge
AutorChri8sti8an 8T., Delmenhorst / Niedersachsen833933
Datum27.09.2017 14:30      MSG-Nr: [ 833933 ]1208 x gelesen

Hallo nochmal,

da diese Ausstellung in einem Foyer stattfinden soll, sind die Ausführungen des Kollegen Schramke natürlich auch völlig richtig.

Das Foyer dient als Eingangs- und Ausgangsbereich des Gebäudes. Dann muss man die grundlegenden Anforderungen an Flucht- und Rettungswege beachten (Brandlasten, Wegebreiten, etc.).
Erstreckt sich das Foyer eventuell in Form eines Atriums über mehrere Etagen, dann ist das auch mit zu bewerten.
Ist das Foyer eventuell Teil eines notwendigen Treppenraumes, so dass es eigentlich als Treppenraum zu werten ist ?
Wie viele Ausgänge gibt es?
Gibt es eine Brandfrüherkennung mittels BMA / HAA ?
Wie ist die Entrauchungssituation ?

so kann man noch viele weitere Fragen stellen.....

Ohne hier den genauen Grundriss zu kennen wird es schwierig bis unmöglich, eine belastbare (und somit für Dich hilfreiche) Antwort geben zu können....

Gruß
Christian

Alles Geschriebene stellt lediglich meine private Meinung dar.

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Geändert von Christian T. [27.09.17 14:31] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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 27.09.2017 11:21 Lars7 B.7, Zwinge
 27.09.2017 12:46 Thom7as 7B., Korntal-Münchingen
 27.09.2017 13:09 Hara7ld 7S., Köln
 27.09.2017 13:28 Chri7sti7an 7T., Delmenhorst
 27.09.2017 14:30 Chri7sti7an 7T., Delmenhorst
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