Geschrieben von Helge K. Aber dieses und das von mir genannte Beispiel lassen erahnen, dass solche Situationen bei den FFen wohl öfter vorkommen. Natürlich. Denn Feuerwehr ist nicht alles. Die meisten (alle?) Feuerwehrgesetze kennen bei den Freistellungsregelungen
1. Ausnahmen für ö.D./BOS-Beschäftigte, Justiz würde ich tlw. darunter fassen, und
2. keine Strafen für Arbeitgeber, die nicht freistellen. Und zwar ganz bewußt, weil eben Fälle denkbar sind, in denen die Nachteile für Arbeitgeber oder Staat größer sind als die zu erwartenden, wenn ein FM mal nicht an einem Einsatz/einer Ausbildung teilnimmt.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|