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Landesfeuerwehrverband
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaNeues LBKG RLP10 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP834718
Datum02.11.2017 12:01      MSG-Nr: [ 834718 ]1691 x gelesen
Infos:
  • 02.11.17 FW-Forum: Entwurf LBKG RLP 2015
  • 02.11.17 "An der Gesetzesnovelle mitwirken"

  • Streiche: Die Wahl erfolgt mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung.
    Setze: Die Wahl erfolgt in Einheiten bis zu 50 Wahlberechtigten per Akklamation. Ab 51 Wahlberechtigten erfolgt die Wahl mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung. Sofern sich in der Wahlversammlung mehr als die Hälfte der anwesenden Wahlberechtigten dafür ausspricht, darf auch diese Wahl per Akklamation erfolgen.

    Begründung: Analog § 40 GemO sollte die Möglichkeit bestehen, dass die Wahlberechtigten entscheiden, auf die geheime Wahl zu verzichten. Dieses Wahlprozedere ist zum einen unnötig aufwendig, zum anderen wunderbar geeignet um Porzellan zu zerschlagen. Das notwendige, besondere Vertrauensverhältnis (manche nennen es Kameradschaft) innerhalb oftmals kleiner Einheiten wird hier nicht genügend berücksichtigt.
    Es gibt mittlerweile doch genug Erfahrungen quer durchs Land, wie diese Wahlen ablaufen, wenn insbesondere die kleineren Einheiten ihre Funktionsträger wählen. Praktisch gibt es nämlich nur zwei Fälle: 1. Das Wahlergebnis steht vorher fest, das Wahlverfahren wird pro forma durchgezogen, und selbst wenns dann am Ende ein, zwei Abweichler gibt läuft das i.d.R. problemlos. 2. Es finden regelrechte Kampfabstimmungen statt, Leute treten aus, die vielbeschworene Kameradschaft leidet, wunderbare Feindschaften beginnen.
    Gerade in kleinen Einheiten muss man einfach so miteinander klar kommen, dass man offen abstimmt wer Funktionsträger werden soll. Alles andere ist Mist, da hilft dann auch keine geheime Wahl.

    @Mitleser: Darf gerne geklaut werden. Dem LFV werd ich das mal zukommen lassen.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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     02.11.2017 10:51 Jan 7R., Hahnheim
     02.11.2017 11:09 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     02.11.2017 11:17 Jan 7R., Hahnheim
     02.11.2017 11:53 Jan 7R., Hahnheim
     02.11.2017 12:06 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     02.11.2017 12:01 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     02.11.2017 12:37 Jürg7en 7M., Weinstadt
     02.11.2017 13:20 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     02.11.2017 13:51 Jürg7en 7M., Weinstadt
     02.11.2017 14:29 Seba7sti7an 7K., Grafschaft

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