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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | schon heftig: Feuerwehr spritzt auf Gaffer :-() | 172 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 B.8, Karlsbad / Baden-Württemberg | 835103 | ||
Datum | 13.11.2017 19:33 MSG-Nr: [ 835103 ] | 20876 x gelesen | ||
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PM STA Aschaffenbuirg "Kein Strafverfahren gegen Feuerwehrleute wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr " Und falls doch ein übereifriger Staatsanwalt versucht hätte etwas zu konstruieren, wäre es einfach zu verteiligen. Ich würde einfach mal das Anwenden was man als Juirist im ersten Semester Strafrecht lernt: den dreistufigen Deliktsaufbau. 1. War es tatbestandsmässig? Bereits hier hat die STA (zu Recht) Bedenken, selbst wenn dieser Teil noch bejaht würde, könnte man auf jeden Fall mit 2. der Rechtswidrigkeit angreifen. Es wird ja immer der Böse Feuerwehrmann thematisiert. Als Verteiliger würde ich den Grund der Aktion anführen, nämlich das unzulässige Filmen von Einsatzkräften und Betroffenen. Wenn das Filmen unzulässig ist, handelt es sich um ein notwehrfähiges bzw. nothilfefähiges Rechtsgut. Diesem wurde mit einem milden Mittel begegnet, nämlich der "Befeuchtung" der Seitenscheibe um Filmaufnahmen zu erschweren, da dadurch eine gewisse Unschärfe in die Aufnahmen kommt. Der Feuerwehrmann hat also nur sich und die weiteren Einsatzkräfte verteiligt. :-) Ende des Verfahrens! 3. Ob die Tat schuldhaft begangen (Anweisung von GF oder EL?) wurde muss dann erst gar nicht mehr geprüft werden . Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Dirk B. [13.11.17 19:36] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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