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Technisches Hilfswerk
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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaDefinition Ehrenamt - war: Rente für Freiwillige FA37 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg835169
Datum15.11.2017 15:45      MSG-Nr: [ 835169 ]3501 x gelesen

Guten Tag

Geschrieben von Tobias H.

Solange bei solchen Petitionen nicht alle ehrenamtlichen Helfer berücksichtigt werden, sind aus meine sich diese nicht mittragbar. Denn wir brauchen alle Helfer in allen Organisationen.

Die Feuerwehrgesetze der Länder sehen vor, dass die Gemeinden eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen haben, und wenn die Gemeinden zur Sicherstellung des Brandschutzes für ihre ehrenamtlich tätigen FW-Angehörigen ein Zusatz zur Rente geben möchten ist das legutim. Wenn diese Rente z.B. über die Länder ( welche in ihren FW-Gesetzen u.a. auch die Entschädigung etc. regeln ) dies dann landesweit tut ist auch o.k.
Und wenn der Bund in seiner Zuständigkeit den ehrenamtlichen Helfern der Bundesanstalt THW eine Rente zukommen lassen will wäre das löblich. Dass aber die öffentliche Hand jeden Helfer z.B. eines privaten Sanitätshilfevereins auch noch eine Zusatzrente zahlen soll ? Das können doch deren Dachverbände regeln.

Das sorgt dann höchstens für zwei Klassengesellschaft bei den Helfer, die wir jetzt schon in einigen Bereichen haben.

Es gibt halt kommunale Einrichtungen wie die Feuerwehren, paar Regieeinheiten auf Kreisebene und Bundeseinrichtungen wie das THW und jede Menge private Hilfsvereine, daher in einigen Bereichen ein teilweise sehrr unterschiedliches Helferrecht.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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