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Technisches Hilfswerk
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Massenanfall von Verletzten
Schnelleinsatzgruppe
Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV)

Gesamtheit aller Aktionen und Vorkehrungen, die getroffen werden, um Einsatzkräften und betroffenen Personen (Patienten, Angehörige, Hinterbliebene, Augenzeugen, Ersthelfer, etc.) im Bereich der psychosozialen Be- und Verarbeitung von Notfällen zu helfen.
Schnelleinsatzgruppe
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaDefinition Ehrenamt - war: Rente für Freiwillige FA37 Beiträge
AutorTobi8as 8H., Ludwigsburg / Baden Württenberg835172
Datum15.11.2017 16:13      MSG-Nr: [ 835172 ]3209 x gelesen

Die Petition ist aber an den Bundestag gerichtet.

Um Mal Beispiele zu nenen:

Die Helfer der Feuerwehr und THW haben einen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung für Einsätze, Lehrgängen etc.
Wenn ich jetzt nicht falsch informiert bin die Helfer der Hilfsorganisationen nicht, bzw. nut im Kat-Fall

Die Helfer der Feuerwehr bekommen Geld für einsätze, Lehgänge etc. Die bei THW nicht und bei den Hilfsorganisationen ist es unterschiedlich geregelt, häufig aber nur für Sanitätsdienste.

Ich wünsche dir dann viel Spaß bei der nächsten MANV Lage wenn keine SEG kommt, bei der nächsten vermissten Suche wenn keine Hundestaffel kommt, nach dem belastenden Einsatz wenn kein PSNV kommt, beim nächsten Großeinsatz wenn keine SEG mit Essen etc. kommt.


Ich sehe die unterschiedlichen Grundlagen, dabei als sehr großes Problem an und halte nichts von diesem ganz "jeder kocht seine eigene Suppe" Das ist ein bereich, der eigentlich dringen auf Bundesebene gehört.

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