Wenn eine Firma freiwillig etwas macht, wozu andere Firmen verpflichtet werden, kann man als Feuerwehr schlecht im Umgang damit differenzieren. Wenn du bei der freiwilligen BMA mit geringerem Kräfteansatz aufschlägst als bei der Pflichtanlage, kriegst du das als Kommune spätestens dann um die Ohren gehauen, wenn du mal ne Kostenerstattung nach Falschalarm anforderst. Letzteres ist aber ein probates (und m.E. noch zu wenig genutztes) Mittel, um Anlagen, die häufiger Falschalarme produzieren, etwas zuverlässiger werden zu lassen.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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