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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | zweiter Rettungsweg nur als Hindernislauf | 71 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 835784 | ||
Datum | 12.12.2017 14:32 MSG-Nr: [ 835784 ] | 5574 x gelesen | ||
Infos: | alle 6 Einträge im Threadcontainer anzeigen | |||
Geschrieben von Gerald Z. Wo oder bei wem kann man sich darüber Beschweren? Wenn man betroffen oder sonstwie involviert ist, erhält man in der Regel ein Schreiben, Anordnung, ... dazu, auf der auch entsprechend ein Rechtsbehelf verfasst ist. Dort steht die Instanz, bei der man sich beschweren kann. BTW: Wie will man denn eine aussenliegende Treppe gestalten, dass der Zweck des zweiten Rettungsweges nicht mehr gegeben ist? Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Christian B. [12.12.17 14:33] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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